Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Hartwig Thomas, 06.06.2018


Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

Warum ich trotzdem gegen Netzsperren bin

Im Zuge der Abstimmungspropaganda um das verkorkste Geldspielgesetz wiederholten Befürworter der Netzsperren immer wieder, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Im Gegenzug predigten die Gegner immer wieder, dass Netzsperren die Freiheit des Internet gefährdeten.

Beide Seiten hatten auf ihre Weise recht. Es ist nicht einzusehen, warum das Recht nicht auch für das Internet gelten soll. Netzsperren sind allerdings ein empfindlicher Eingriff in die Kommunikationsfreiheit auf dem Internet.

Beide Seiten hatte unrecht, weil sie “das Internet” als einen eigenen, homogenen Raum vom Rest der Welt abtrennten. Die Kritiker des zügellosen Internet - oft eher digitalitätsferne ältere Herren - scheinen dieses mit einem etwas komplexeren Fernsehsender zu verwechseln. Sie scheinen weder die Interaktivität noch die Heterogenität der vielen weltweit verstreuten Kommunikationsgemeinschaften verstanden zu haben. Die begeisterten Befürworter des Internet machen einen ähnlichen Fehler: sie scheinen das Kommunikationsmedium für global und total, und die Frage der Kommunikationsfreiheit für eine Entscheidung für Alles oder Nichts zu halten.

Dabei klärt sich Vieles, wenn man die Verhältnisse auf ältere, bestehende Medien überträgt, mit denen wir schon längere Erfahrung haben. Auch mit der Post kann man aus dem Ausland zu illegalen Spielen verführen und - etwa mit Pyramidentechniken - viel Geld aus den Taschen der Spielsüchtigen ziehen und in die Taschen der Mafia lenken. Auch mit dem Telefon kann man illegale Raubkultur anbieten. In beiden Fällen verpflichten wir die Provider der betreffenden Dienstleistung nicht dazu, Kommunikation an gewissen Adressen technisch zu verunmöglichen. Zu einfach ist es für die Bösewichte, eine andere Briefkastenadresse oder eine andere Telefonnummer zu nutzen. Auch verpflichten wir weder Post noch Telefonieprovider, jeden Brief zu öffnen, jedes Gespräch abzuhören und deren Inhalte auf Illegales zu durchforsten. Diese Techniken wurden etwa um 1780 in den Kinderjahren der Post durchaus vielerorts angewandt. Sie stellten sich aber als schädlich für den freien Austausch von Wissen und Waren heraus. Bis 1900 hatten die Länder der Welt Postabkommen abgeschlossen, die weltweit das Postgeheimnis garantierten. Sicher hielten sich nicht alle Länder an das Post- und Telefoniegeheimnis. Aber das waren totalitäre Staaten wie Chile oder Kuba. Die meisten Teilnehmer an diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen hielten sich aber daran, weil sie die Press-, Meinungs-, und Informationsfreiheit - also kurz: die Kommunikationsfreiheit - für ein wichtiges Gut hielten. In der Erklärung der Menschenrechte wurde dies noch einmal bekräftigt.

Sicher ist Kommunikation kein rechtsfreier Raum und auch die Kommunikationsfreiheit hat ihre Grenzen. Wir haben der Polizei die Kompetenz zur Post- und Telefonüberwachung zum Zweck der Verbrechensbekämpfung eingeräumt. Weil es sich dabei aber um die Verletzung eines hohen Guts handelt, nur bei vorliegendem Verdacht und richterliche Überprüfung. Auch Geldspiele via Telefon unterdrücken wir nicht technisch mittels Kappen der Leitung, sondern indem wir die realen Verbrecher verfolgen und strafen.

Gerade in Bereichen wie dem Urheberrecht, wo alle Staaten der Welt in völkerrechtliche Verträge eingebunden sind, würde die Schweiz nie eine anlasslose Buch- oder Plattenversandsperre einrichten, nur um ein paar Raubdrucker zu fassen. Vielmehr würde die Polizei die Geldströme verfolgen, die den Raubkopierern zufliessen und das betreffende Land auffordern, ihrem Treiben ein Ende zu machen und diese vor Gericht zu stellen. So ist es Kim Dotcom in Neuseeland ergangen. Wo keine Geldströme fliessen, trat offenbar die Erschöpfung nach Kauf ein, die allen erlaubt, beliebige ehrlich erworbende Bücher oder Platten Bekannten und Freunden zu schenken, ohne dass dabei irgendein Urheberrecht verletzt wird. Wo keine Gelder fliessen, werden Urheber oder Rechteinhaber offenbar in keiner Weise geschädigt. Leider hat die gierige Lobby der multinationalen Oligopole durchgesetzt, dass die Übermittlung via Internet ohne Bezahlung nicht so wie die Verhältnisse in der analogen Welt geregelt werden. Eine brauchbare Definition der Erschöpfung nach Kauf - ohne Abgeltung durch pauschale Zwangsabgaben! - ist leider nicht in eine technologie-invariante Formulierung des Urheberrechts eingeflossen.

Bei der Güterabwägung zwischen technischer Unterbrechung gewisser Kommunikationshandlungen und dem hohen Gut der Kommunikationsfreiheit haben wir uns bei Post und Telefon für das Letztere entschieden. Wir nehmen dabei sogar in Kauf, dass sich anarchistische Grüppchen so die Theorie zur terroristischen Anschlägen zustellen. Dieselbe Güterabwägung sollten wir respektieren, wenn es um Kommunikation über das Internet geht. Wer die Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, kann keine Netzsperren befürworten. Vielmehr sind internationale Verträge wie das Postabkommen auf die Kommunikation über das Internet auszudehnen.